Leistungen und Zuschüsse
WW-Leistung: Berechnung und Antrag
Brutto-WW bei UWV anhand der Lohndaten schätzen. Tageshöchstlohn und Nebeneinkünfte können das Ergebnis ändern. Keine Bewilligung.
Wie hoch ist Ihr WW brutto?
Die niederländische WW beträgt in den ersten zwei Monaten 75% Ihres WW-Monatslohns, danach 70%. UWV berechnet den Monatslohn aus dem festgestellten Tageslohn × 21,75. Einkünfte neben WW können die Leistung verringern.
Ihr letztes Bruttomonatsgehalt entspricht nicht automatisch dem WW-Monatslohn. UWV ermittelt den Tageslohn anhand des Sozialversicherungslohns (sv-loon); ein gesetzlicher Höchsttageslohn begrenzt die Berechnung. Prüfen Sie den aktuellen Höchstwert und eine mögliche Tageslohngarantie bei UWV.
Fiktives Rechenbeispiel
Bei einem WW-Monatslohn von 2.000 € ergeben sich in den ersten zwei Monaten jeweils 1.500 € brutto, danach 1.400 € brutto monatlich, vor einer möglichen Einkommensanrechnung. Dies entscheidet nicht über den WW-Anspruch. Der Nettobetrag hängt unter anderem von der Lohnsteuer ab.
Halten Sie Lohnabrechnungen und gegebenenfalls den UWV-Bescheid mit dem Tageslohn bereit. Notieren Sie Einkünfte neben WW. Nutzen Sie anschließend die offizielle UWV-Rechenhilfe unten; prüfen Sie auch Anspruch und Antragszeitpunkt.
Diese Angaben bereithalten
- Einkommen, Jahresnachweise und Vermögen
- Lohnangaben und Beschäftigungsverlauf
Sie wechseln zum genannten Anbieter. Das Tool kann niederländisch sein; dort gilt dessen Datenschutzregelung.
Wann beantrage ich WW nach einer VSO?
Laut UWV beantragen Sie WW frühestens eine Woche vor und spätestens eine Woche nach dem ersten Arbeitslosigkeitstag. Bei einer VSO Enddatum und Kündigungsfrist prüfen: Sie beeinflussen den Leistungsbeginn. Den Antrag gesondert vormerken; diese Schätzung reicht nichts ein. Sichern Sie Vertrag, letzte Abrechnung und Vereinbarung vor Ende des Portalzugangs.
