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Ausländerrecht
Diese Website erläutert niederländisches Recht und berät nicht zum Recht anderer Länder.

Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis für meinen Partner?

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Ausführliche Erklärung, Checkliste und Quellen

Beginnen Sie mit Ihrem Aufenthaltsstatus und dem passenden Familienweg. Regulärer Partneraufenthalt verlangt echte Beziehung, Zusammenwohnen, Altersvoraussetzungen und meist ausreichendes nachhaltiges Einkommen.

Auf dieser Seite

1. Familienweg bestimmen

Diese Anleitung betrifft regulären Aufenthalt bei einem niederländischen Partner oder Partner mit gültiger niederländischer Erlaubnis. EU-Prüfung, Rückkehr mit Niederländern aus der EU und Asylfamiliennachzug sind andere Wege. Für türkische Bürger/Familien und manche britische Familien können Sonderregeln gelten. Nationalität, Erlaubnisart und Wohnorte prüfen. Eine Ehe allein verleiht kein Aufenthaltsrecht.

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2. Beziehung und Referenten prüfen

Beide brauchen gültige Reisedokumente und eine nachgewiesene Ehe, eingetragene oder unverheiratete Partnerschaft. Normalerweise beide mindestens 21; 18 genügt bei bereits bestehender Ehe, als beide noch im Ausland wohnten. Gemeinsam wohnen und dieselbe Meldeadresse nutzen. Ausgeschlossen sind Referentenerlaubnisse für Au-pair, Working Holiday, Kulturaustausch, Praktikum/Berufserfahrung, Saisonarbeit, Seemannsdienst und EU-UK-Handelsabkommen. Muss der erlaubnisinhabende Referent sich integrieren, gilt zunächst ein Jahr rechtmäßiges Wohnen, außer das Interesse minderjähriger Kinder erfordert früheren Nachzug.

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3. Einkommen oder Befreiung belegen

Einkommen muss eigenständig, nachhaltig und ausreichend sein. Aktuelle IND-Norm, sv-loon und Urlaubsgeldregel beachten; Einkommen des zuziehenden Partners nicht automatisch addieren. Bei Beschäftigung: noch zwölf Monate Vertrag; oder sechs bis zwölf mit ausreichendem früherem Durchschnitt aus Lohn/WW/ZW über zwölf Monate oder drei Jahre; oder kürzer/flexibel über die Dreijahresroute ohne Leistungen aus öffentlichen Mitteln. Unternehmen, Leistungen und Kapitalerträge haben eigene Tests; kombinierte Einkommen müssen jeweils qualifizieren. Befreiung möglich bei AOW(-Alter), belegter dauerhafter voller Erwerbsunfähigkeit, fünfjähriger kommunaler Arbeitsintegrationsbefreiung mit noch einem Jahr, bestimmten humanitären Opferstatus oder rechtzeitigem Asylnachzug. IND-Test ist kein Bescheid.

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4. Prüfung und Unterlagen vorbereiten

Bei MVV-Pflicht grundsätzlich zuerst Basisintegrationsprüfung im Ausland bestehen. Befreiungen nach Nationalität, Alter, Bildung, bestehendem Aufenthalt oder vorübergehendem/Asyl-/EU-Familienzweck prüfen. Medizinische/persönliche Ausnahme mit Nachweisen und Anlage beantragen, nicht selbst feststellen. Erst DUO-Anmeldung, dann Prüfungstermin; Ergebnis binnen acht Wochen, bestandene Teile bis vollständigem Bestehen gültig. MVV innerhalb eines Jahres danach beantragen und PDF beifügen. Persönliche Dokumentenliste, Beziehungs-/Einkommensbelege, Vorstrafenerklärung bei über Zwölfjährigen und nötige Legalisation/Übersetzung NL/EN/FR/DE nutzen. Tbc-Befreiung prüfen.

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5. Passenden Antrag stellen

Referent online mit DigiD und sofortiger Zahlung oder postalisch B07001 für verheiratet/eingetragen, B07002 für unverheiratet. MVV und Aufenthalt nötigenfalls gemeinsam. Eigenantrag im Ausland: 9511; inländischer Familienantrag: 7025; EU-Daueraufenthaltsfälle eventuell 7019/7028. Bereits Aufenthaltsberechtigte wählen Zweckänderung. Offizielle Seite und aktuelle Gebühr beachten; postalisch folgt Zahlungsbrief. Vollständigen Antrag, Anlagen und Empfang sichern. Unsere Vorbereitung reicht nichts ein.

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6. Entscheidung und Einreise verfolgen

Normalerweise 90 Tage; die Partnerseite nennt neun Monate für Familiennachzug bei Asylerlaubnis des Referenten. Verlängerungen, etwa wegen fehlender Angaben, werden mitgeteilt. Empfangsbrief/Mijn IND verfolgen. Bei Ablehnung Widerspruch und Eilbedarf, bei Verzögerung IND-Verzögerungsweg prüfen. Nach MVV-Zusage binnen drei Monaten Termin bei gewählter Vertretung buchen: Pass bei Einkleben noch sechs Monate gültig, neues Foto/Biometrie, MVV selbst 90 Tage. Karte nach Nachricht auf Termin abholen. Zugesagte Tbc-Untersuchung bei GGD binnen drei Monaten nach Erteilung.

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7. Arbeitsrecht prüfen

Kartenvermerk lesen; Antrag allein schafft keine Arbeitserlaubnis. Bei niederländischem Referenten freie Arbeit ohne TWV. Partner von Wissensmigranten, Blaue-Karte-Inhabern, ICT-Transfers, Forschern nach 2016/801 oder wesentlichem Start-up-Personal dürfen frei arbeiten; bei Selbstständigen auch selbstständig. Studentenpartner dürfen nicht arbeiten. Bei GVVA braucht der Arbeitgeber des Partners eine TWV. Sonst folgen Rechte oft dem Referenten; Unsicherheit vor Arbeitsbeginn klären.

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8. Status erhalten und Änderungen melden

Bei befristeter Referentenerlaubnis gleicher Endtermin; bei Niederländern oder unbefristetem Status fünf Jahre. Vor Ablauf online oder mit Partnerformular verlängern. Referent: Informations-/Aufbewahrungspflicht; Partner: Informationspflicht. Relevante Änderungen binnen vier Wochen melden, Referentenunterlagen fünf Jahre nach Ende aufbewahren. Rechtzeitige kommunale Ummeldung kann separate IND-Adressmeldung ersetzen. Trennung erfordert Prüfung von Zweckwechsel oder eigenständigem humanitärem Aufenthalt; fünf Jahre Familienaufenthalt können Daueraufenthalt ermöglichen, verleihen ihn nicht automatisch.

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Darf mein Partner mit dieser Erlaubnis immer arbeiten?

Nein. Referent und Arbeitsvermerk entscheiden. Bei Niederländern oder bestimmten Arbeitsmigranten ist Arbeit frei; beim Studenten nicht, bei GVVA normalerweise nur mit TWV. Vor Beginn Karte prüfen.

Unterlagen vorbereiten

Bereiten Sie den nächsten Schritt vorAusfüllen und speichern · Word

Haken Sie ab, was Sie geprüft oder gesammelt haben. Notieren Sie offene Punkte und nehmen Sie die Übersicht zum Gespräch mit.

Ohne Speichern in Meine Übersicht: Ihre Eingaben bleiben nur auf diesem Bildschirm. Laden Sie sie vor dem Verlassen herunter; Schließen oder Neuladen löscht sie. Keine Identifikationsnummern, Passwörter oder unnötigen persönlichen Daten eingeben.

Was benötigen Sie noch für Ihren nächsten Schritt?

Punkt 1 / 6 · Wie weit sind Sie bei diesem Punkt?

Nationalitäten, Status und Familienweg

Diese Übersicht folgt Ihren eigenen Antworten. Sie bewertet keine Ansprüche und garantiert nicht, dass Ihre Unterlagen vollständig sind.

Ihre Auswahl bleibt hier. Speichern oder herunterladen können Sie selbst über die Schaltflächen unten.

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Ihr Zeitablauf und Ihre Belege

Notieren Sie Ereignisse und Kontakte sowie den Ablageort der Belege. Ein Upload ist nicht nötig.

Was gehört in den Zeitablauf?

Notieren Sie Ereignis, Zeitpunkt, Antwort und den Ablageort von Brief, Nachricht oder Foto. Kennzeichnen Sie unsichere Daten.

Werden Belege verschickt?

Nein. Sie notieren nur den Ablageort. Es werden keine Dateien hochgeladen oder automatisch verschickt.

Wie speichere ich den Zeitablauf?

Ihre Eingaben werden nicht automatisch gespeichert. Mit Speichern und später fortsetzen speichern Sie diese Vorbereitung samt Zeitablauf in Meine Übersicht. Warten Sie auf die Bestätigung und speichern Sie neue Änderungen erneut. Ein Word-Download ist auch ohne Konto möglich.

Bis zu 20 Ereignisse. Wählen Sie für ein Ereignis eine andere Position, um die Reihenfolge zu ändern.

0 / 6 · Geprüft oder gesammelt

Notieren Sie je Ereignis Datum, Sachverhalt und Fundort der Belege. Beispiel: 3. Oktober — Brief erhalten — Postordner.

Beschreiben Sie die gewünschte Lösung, etwa die Erklärung eines Abzugs und Rückzahlung des offenen Betrags.

Zum Beispiel: Welches Dokument fehlt, wer kann es liefern und welcher Schritt kommt zuerst?

Übernehmen Sie Datum und Quelle. Bei Unklarheit sofort prüfen. Dieses Hilfsmittel berechnet und überwacht keine Fristen.

Nach Ihrem Gespräch

Dies sind Ihre eigenen Notizen. Bestätigen Sie Absprachen mit der anderen Person; diese Notizen belegen nicht deren Zustimmung.

Dies ist Ihre Vorbereitung, kein eingereichter Antrag, Widerspruch oder rechtlich geprüftes Dokument. Ein Häkchen zeigt nur Ihren eigenen Fortschritt. Prüfen Sie Verfahren und Frist im Originalbrief.

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Bis zu 100 Einträge. Jeder ist ab Speicherung oder Aktualisierung ein Jahr verfügbar. Sie können ihn früher löschen. Keine automatische Weitergabe an Partner. Gespeicherte Antworten sind Momentaufnahmen; Regeln und Umstände können sich ändern.

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Laden Sie zuerst herunter, was Sie behalten möchten. Das Löschen lässt sich nicht rückgängig machen.

  • Nationalitäten, Status und Familienweg
  • Beziehung, Alter und gemeinsame Adresse
  • Einkommen, Vertragsverlauf oder Befreiung
  • Prüfung/Befreiung, Identität und Urkunden
  • Antrag, Zahlung, Entscheidung und Reise
  • Arbeitsvermerk, Meldung und Verlängerung

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Fragen Sie über unseren Chat Hilfe an. Wir prüfen, welche Fachperson zu Ihrem Anliegen passt. Prüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden. Die Anfrage ist noch kein Auftrag.

Kontakt mit einem Anwalt

Chat und Informationen können Sie ohne Telefonnummer nutzen. Für eine Kontaktanfrage sind eine Telefonnummer, eine bestätigte E-Mail-Adresse und der Wunsch nach telefonischem Kontakt erforderlich. Unser Team prüft, welcher Partner zu Ihrem Anliegen passt. Daten werden nur nach dem beschriebenen Einwilligungsverfahren weitergegeben. Eine Vermittlung oder ein Mandat ist nicht garantiert.

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Quellen

Benötigen Sie persönliche Hilfe? Fragen Sie über unseren Chat einen Anwalt an. Wir erklären den nächsten Schritt; eine Anfrage begründet noch kein Mandat. Die folgenden Links belegen die rechtlichen Informationen.

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Quellen können auf Niederländisch sein. Allgemeine Informationen zum niederländischen Recht, keine individuelle Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu diesem Thema

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