Wie beantrage ich meine eigene Insolvenz?
Wobei möchten Sie Hilfe?
Ausführliche Erklärung, Checkliste und Quellen
Eigenantrag mit offiziellem Gerichtsformular, ohne Pflichtanwalt und Gerichtsgebühr. Vorher Schuldnerhilfe/Wsnp und Rechtsform prüfen. Für die Insolvenz eines anderen ist ein Anwalt erforderlich.
Auf dieser Seite
1. Ihre Situation
Voraussetzungen: Zahlungseinstellung, mindestens zwei Schulden bei verschiedenen Gläubigern, eine fällig. Schulden, Gläubiger, Termine, Einkommen und Vermögen vollständig erfassen. Für natürliche Personen auch mit Betrieb kann Schuldnerhilfe/Wsnp besser passen: Wsnp kann Restschuldbefreiung ermöglichen, Insolvenz nicht automatisch. Restschulden bleiben grundsätzlich durchsetzbar, vorbehaltlich eines Vergleichs. Verwalter dient Gesamtgläubigern, übernimmt nicht laufende Verwaltung/Zahlungen.
2. Voraussetzungen
Über Rechtspraak/DigiD passendes Formular Eigen aangifte faillissement wählen: Privatperson, Person mit (ehemaligem) Betrieb, vof/cv/bv/nv/Stiftung/Verein oder angebotene ausländische Form. Einzelunternehmen bei irgendeiner Gütergemeinschaft: Ehe-/eingetragener Partner unterschreibt mit; vof: weitere natürliche Gesellschafter; cv: weitere natürliche geschäftsführende Gesellschafter. Bei curatele unterschreibt Betreuer mit; bei bewind Stellungnahme Vermögensbetreuer. Aktuelle vollständige Anlagenliste beachten.
3. Vorbereitung
Gericht des Wohnorts/Satzungssitzes wählen. Formular/Anlagen zweifach postalisch oder am Informationsschalter der Insolvenzgeschäftsstelle abgeben. Online-Ausfüllen ist kein Einreichungsbeleg. Rücknahme schriftlich vorher oder mündlich im Termin. Ladung meist in Tagen, nichtöffentlicher Termin meist binnen sechs Wochen. Schriftlich fehlenden Erläuterungsbedarf melden möglich; Richter kann dennoch laden. Bei Ladung erscheinen; Mitunterzeichner kommen oder erteilen schriftliche Vollmacht.
4. Antrag
Als Gläubiger eines anderen reicht Ihr Anwalt allein/mit weiteren Gläubigern ein. Bei mehreren Anträgen wird der älteste geeignete behandelt. Nur antragstellender Gläubiger beantragt Vertagung über Anwalt/Formular, höchstens viermal/acht Wochen; Rücknahme per Formular oder Anwalt mündlich. Gläubiger/Anwalt müssen zum nichtöffentlichen Termin; beide Parteien können schriftlich ohne Termin zustimmen. Schuldner kann ohne Pflichtanwalt verteidigen; natürliche Person erhält Wsnp-Hinweis binnen 14 Tagen nach Ladung. Nicht mit Forderungsanmeldung bei bereits eröffneter Insolvenz verwechseln.
5. Entscheidung
Entscheidung meist im Termin oder ein/zwei Wochen später. Eröffnung sofort, Verwalter/Aufsichtsrichter, CIR/Staatscourant, Pfändung außer Lebensnotwendigem, Verlust Vermögensverwaltung, Post zum Verwalter. Gläubiger melden Belege dort statt neuer Pfändung; Prüfung/Verteilung bestimmt Zahlung. Unerledigter Antrag ist nicht öffentlich. CIR zeigt Beendigung sechs Monate; älteres bei Insolvenzgeschäftsstelle oder Bescheinigung non-failliet des Betroffenen für fünf Jahre prüfen. Verwalterbeschwerde schriftlich an Aufsichtsrichter.
6. Weitere Schritte
Eigenantrag gebührenfrei, Beratung eventuell kostenpflichtig. Fremdantrag: Anwalt plus gelesene Gebühren € 93 Bedürftige/€ 341 Private/€ 735 Organisationen, vier Wochen ab Antrag laut Rechnung. Verspätung kann Sachprüfung verhindern, Gebühr bleibt. Aktuelle Tarife, kommunale Sonderhilfe/Rechtsbeihilfe prüfen. Ablehnung Eigen-/Gläubigerantrag: anwaltliche Berufung binnen 8 Tagen, danach Kassation binnen 8 Tagen ebenfalls Anwalt. Bei Eröffnung auf Fremdantrag eigene Einspruchsregeln: Verteidigungsroute sofort prüfen. Unsere Vorbereitung reicht nichts ein.
Löscht mein Eigenantrag die Schulden?
Nicht automatisch. Insolvenz bringt meist keine Restschuldbefreiung; laufende Verwaltung bleibt Ihre Aufgabe. Vorher Schuldnerhilfe/Wsnp und Vergleichsfolgen prüfen.
Unterlagen vorbereiten
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Haken Sie ab, was Sie geprüft oder gesammelt haben. Notieren Sie offene Punkte und nehmen Sie die Übersicht zum Gespräch mit.
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Was benötigen Sie noch für Ihren nächsten Schritt?
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Rechtsform und Gericht
Diese Übersicht folgt Ihren eigenen Antworten. Sie bewertet keine Ansprüche und garantiert nicht, dass Ihre Unterlagen vollständig sind.
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Ihr Zeitablauf und Ihre Belege
Notieren Sie Ereignisse und Kontakte sowie den Ablageort der Belege. Ein Upload ist nicht nötig.
Was gehört in den Zeitablauf?
Notieren Sie Ereignis, Zeitpunkt, Antwort und den Ablageort von Brief, Nachricht oder Foto. Kennzeichnen Sie unsichere Daten.
Werden Belege verschickt?
Nein. Sie notieren nur den Ablageort. Es werden keine Dateien hochgeladen oder automatisch verschickt.
Wie speichere ich den Zeitablauf?
Ihre Eingaben werden nicht automatisch gespeichert. Mit Speichern und später fortsetzen speichern Sie diese Vorbereitung samt Zeitablauf in Meine Übersicht. Warten Sie auf die Bestätigung und speichern Sie neue Änderungen erneut. Ein Word-Download ist auch ohne Konto möglich.
Bis zu 20 Ereignisse. Wählen Sie für ein Ereignis eine andere Position, um die Reihenfolge zu ändern.
0 / 6 · Geprüft oder gesammelt
Notieren Sie je Ereignis Datum, Sachverhalt und Fundort der Belege. Beispiel: 3. Oktober — Brief erhalten — Postordner.
Beschreiben Sie die gewünschte Lösung, etwa die Erklärung eines Abzugs und Rückzahlung des offenen Betrags.
Zum Beispiel: Welches Dokument fehlt, wer kann es liefern und welcher Schritt kommt zuerst?
Übernehmen Sie Datum und Quelle. Bei Unklarheit sofort prüfen. Dieses Hilfsmittel berechnet und überwacht keine Fristen.
Nach Ihrem Gespräch
Dies sind Ihre eigenen Notizen. Bestätigen Sie Absprachen mit der anderen Person; diese Notizen belegen nicht deren Zustimmung.
Dies ist Ihre Vorbereitung, kein eingereichter Antrag, Widerspruch oder rechtlich geprüftes Dokument. Ein Häkchen zeigt nur Ihren eigenen Fortschritt. Prüfen Sie Verfahren und Frist im Originalbrief.
Speichern und später fortsetzen
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- Rechtsform und Gericht
- Schulden/Gläubiger/Fälligkeit
- Schuldnerhilfe/Wsnp
- Formular/Anlagen/Mitzeichnung
- Zwei Sätze/Eingangsbeleg
- Termin/Urteil/Rechtsmittel
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Rechtspraak · Eigen aanvraag ↗Rechtspraak · Schuldeiser ↗Rechtspraak · Kosten ↗Rechtspraak · Vragen ↗Rechtspraak · Faillissement ↗Quellen können auf Niederländisch sein. Allgemeine Informationen zum niederländischen Recht, keine individuelle Rechtsberatung.
